Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen

Der Förderverein Historische Warenhäuser Wertheim und Tietz in Stralsund e. V. hat am 7. November 2019 vom Finanzamt Stralsund einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO erhalten. Hierin wird bestätigt, dass der Verein Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung fördert und er somit gemeinnützig tätig ist. Dies hat zur Folge, dass der Verein für die nächsten drei Jahre Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden ausstellen darf.